Brandschutzunterweisung für Beschäftigte

Die Zielgruppe

Alle Mitarbeiter/innen im Betrieb. Da die Unterweisung auf den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgabe ausgerichtet sein muss, ist mindestens eine Gruppentrennung in kaufmännische Mitarbeiter/innen (also im Büro tätige) und gewerbliche Mitarbeiter/innen (z. B. Produktion, Lager usw.) vorzusehen.

Die Inhalte

Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen sowie einen praktischen Teil.

Theoretischer Teil:
• Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B
• Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
• Ausbreitung von Feuer und Rauch
• Flucht- und Rettungswege
• Verhalten im Brandfall, Löschgeräte

Praktischer Teil:
• Löschübungen mit Feuerlöschern, Löschgeräten
• Demonstration zur Ausbreitung von Rauch

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist individuell gestaltbar. Sie sollte jedoch mindestens zwei Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten) betragen. Dabei können die Inhalte auf die besonderen Anforderungen des Betriebes und des Arbeitsplatzes angepasst werden.

Teilnehmerzahl

Die Lerngruppe sollte auf 24 Personen begrenzt sein.

Prüfung / Bescheinigung

Eine Prüfung findet im Rahmen der Unterweisung nicht statt, alle teilnehmenden Mitarbeiter/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Der Betrieb erhält eine komplette Teilnehmerliste, die Forderungen der regelmäßigen, mindestens jährlich durchzuführenden Unterweisung sind damit erfüllt.

Gesetzliche Grundlagen

 

Impressum | E-Mail
Copyright © www.bss-oetzel.de
Design by PV Design