Ausbildung zum gebrüften Brandschutzbeauftragten

Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Sie sind insbesondere in Betrieben notwendig, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheit (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. (Siehe auch BGR 133 [alt: ZH 1/201], Tabelle 3 „Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung“).

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die Funktionsbeschreibung sollten Bestandteil der Bestellung sein.

Bei den im Betrieb anwesenden Personen ist die Anzahl und räumliche Verteilung im Betrieb zu berücksichtigen und ob es sich dabei um ortskundige und/oder um hilfsbedürftige Personen handelt.

Die nachstehend aufgeführten Tabellen sind nicht anzuwenden in Betrieben oder Bereichen, in denen durch Rechtsvorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer anerkannten Werkfeuerwehr geregelt ist.

I. Betriebe der Industrie, des Handwerks, der Lagerung und des Transportes

In Betrieben der Industrie, des Handwerks sowie der Lagerung und des Transportes sollte in Abhängigkeit vom Brandrisiko und der Anzahl der durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten die folgende Tabelle zugrunde gelegt werden.

Brandrisiko
Bestellung von Brandschutzbeauftragten ab
durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen
Gering
250
Mittel
175
Groß
100

II. Betriebe der Verwaltung, der Dienstleistungen, des Handels und des Verkaufs

Bei Betrieben der Verwaltung, der Dienstleistungen sowie des Handels und Verkaufs sollte unabhängig vom Brandrisiko bei einer entsprechenden Anzahl und Art der durchschnittlichen im Betrieb anwesenden Personen für die Benennung eines Brandschutzbeauftragten die nachstehende Tabelle zugrunde gelegt werden.

Art des Betriebes Bestellung von Brandschutzbeauftragten ab durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen
Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortskundige Personen aufhalten wie Bürobetriebe, Verwaltungen u.ä. 400
Einrichtungen, in denen sich überwiegend ortskundige Personen aufhalten wie Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Geschäfts- und Wahrenhäuser, schulische Einrichtungen jeglicher Art u.ä. 250
Einrichtungen, in denen sich hilfsbedürftige und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten wie Krankenhäuser, Kinder-, Jugend- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten u.ä. 100

Für Betriebe wie z. B. Einkaufszentren, Betriebshöfe usw., die nicht in der Tabelle I und II erfasst sind, sowie für Gebäude, die eine Vielzahl verschiedener Betriebe beherbergen, ist bedingt durch die Gesamtsituation (gemeinsame Rettungswege, Mischnutzung, usw.) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sinnvoll. In diesen Fällen sind die Tabellen I und II sinngemäß anzuwenden.

Die Aufgaben

Der Brandschutzbeauftragte hat den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu unterstützen. Diese Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne,
  Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten usw.)
- Ausbildungen von Mitarbeitern, wie z.B. Brandschutzhelfern, unterwiesenen Personen usw.
- Betreuung von Brandschutzeinrichtungen
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, der örtlichen Feuerwehr und den Feuerversicherern

Die Inhalte

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wird auf Grundlagen der vfdb 12-09/01 „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten "sowie der BGI 847 „Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" durchgeführt.

Muster-Lehrplan zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten

Lfd. Nr.
Themen
Umfang
1
Rechtliche Grundlagen 5-10%
2
Brandlehre 5-10%
3
Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken 10-20%
4
Baulicher Brandschutz 10-20%
5
Anlagentechnischer Brandschutz 15-20%
6
Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung 5-10%
7
Organisatorischer Brandschutz 10-20%
8
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern 5-10%
9
Abschlussprüfung 5-10%

Entsprechend der Ausbildungsdauer, der Zielgruppe sowie der Vorkenntnisse können die Themenblöcke in dem angegebenen Rahmen erweitert werden. Zusätzlich können branchenspezifische Schwerpunkte gesetzt werden.

Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens 64 Lehreinheiten (LE) = 2 Wochen betragen.

Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Sie muss mindestens 32 LE = 1 Woche betragen.

Eine Lehreinheit umfasst 45 Minuten. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab, die insgesamt mindestens 4 Stunden umfasst. Sie ist in der geforderten Ausbildungsdauer miteingeschlossen.

Je nach Größe, Art und Umfang des Gefahrenpotentials, der von den Brandschutzbeauftragten zu betreuenden Betriebe, können zusätzliche Ausbildungsabschnitte erforderlich sein.

 

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