Neue DIN 14095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
In 2007 wurde die neue, überarbeitete Fassung der DIN 14095 herausgegeben.
Verschiedene Veränderungen gegenüber der alten Fassung vom August 1998 wurden vorgenommen:
- Die Gliederung und der Inhalt wurden übersichtlicher geordnet, sowie normentechnisch und redaktionell überarbeitet.
- Die Bestandteile eines Feuerwehrplanes wurden benannt.
- Es wurde festgelegt, dass Selbsthilfeeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher) nicht in Feuerwehrplänen dargestellt werden.
- Es können Sonderpläne erstellt werden.
- Zwei grüne Farbtöne für horizontale und vertikale Rettungswege wurden ergänzt bzw. eingeführt
- Der Verlauf von Brandwänden ist mit dem Symbol nach DIN 14 034-6 sowie in der Farbe rot darzustellen.
- Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand halten und ihn mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
Haben Sie Fragen oder dürfen wir Sie zu Ihren Feuerwehrplänen unverbindlich beraten?
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 Wenn’s
laut wird: Raus!
Brandschutzservice Oetzel schenkte Hessisch Lichtenauer
Kindergärten Rauchmelder
Presseartikel HNA vom 10. Februar 2007 - PDF 223 KB

Gesetz
zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 20. Juni 2005
Die Hessische Bauordnung vom 18. Juni 2002 wird wie folgt geändert:
In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende
Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."

Die
richtige Brandbekämpfung üben!
Seit einiger Zeit setzen wir mobile Brandsimulationsgeräte
mit entsprechenden Attrappen-Modulen bei unseren Veranstaltungen
- Der/Die Brandschutzbeauftragte
- Ausbildung zum/zur geprüften Brandschutzhelfer/in
- Brandschutzunterweisung für Beschäftigte
ein.
weiter >>

Neue
BGV A1 vom 01. Januar 2004
Die neue BGV A1 vom 01. Januar 2004 fordert in § 22
Absatz 2 den Unternehmer auf,
eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung
und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
vertraut zu machen.
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