Feststellanlagen
für
Brandschutztüren und -tore
Sämtliche Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen
von Feuerschutzabschlüssen (Feststellanlagen) müssen aufgrund
bestehender Rechtsvorschriften (z. B. Hausprüfverordnung, Deutsches
Institut für Bautechnik - DIBt) vom Betreiber ständig betriebsbereit
gehalten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft
werden. Außerdem müssen Feststellanlagen einmal jährlich,
durch einen Sachkundigen, auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit überprüft
werden.
Wir bieten Ihnen:
- Installation von Feststellanlagen
- Abnahmeprüfungen
- jährliche Prüfung nach DIBt und Herstellervorschriften
- Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
- Anlegen und Führen eines Prüfbuches
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