Feuerlöscher

Feuerlöscher müssen nach DIN 14 406 Teil 4 in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen, überprüft werden. Kürzere Abstände können erforderlich sein bei:
- entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, z. B. Gefahrgutverordnung
- höheren Brandrisiken
- starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse

Wir bieten Ihnen:

  • Verkauf von Neugeräten
  • Überprüfung, Pflege und Wartung nach DIN 14406 Teil 4 und Herstellervorschriften
  • Füll- und Instandsetzungsarbeiten nach Gebrauch
  • Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gemäß BGV A1
  • Berechnungen der bereitzustellenden Feuerlöscher gemäß BGR 133
  • Beratung vor Ort

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