| Feuerlöscher
Feuerlöscher müssen nach DIN 14 406 Teil 4 in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen, überprüft
werden. Kürzere Abstände können erforderlich sein bei:
- entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, z. B. Gefahrgutverordnung
- höheren Brandrisiken
- starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse
Wir bieten Ihnen:
- Verkauf von Neugeräten
- Überprüfung, Pflege und Wartung nach DIN 14406 Teil 4 und Herstellervorschriften
- Füll- und Instandsetzungsarbeiten nach Gebrauch
- Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gemäß BGV A1
- Berechnungen der bereitzustellenden Feuerlöscher gemäß BGR 133
- Beratung vor Ort
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