| X1) |
Nur durch autorisiertes Personal |
| X2) |
Ggf. begrenzte Lebensdauer beachten |
| X3) |
Veratmung des LA mit künstl. Lunge |
| X4) |
Nicht bei luftdicht verpackten Masken |
| X5) |
Nur Stichproben bei luftdicht verpackten Masken |
| X6) |
Zulassungsabhängig |
| X7) |
Nach Reparaturarbeiten Veratmung des LA mit künstl. Lunge |
| X8) |
Erfolgt die Sichtprüfung der
Membran nach jedem
Gebrauch, gilt die
vierjährige Wechselfrist.
Erfolgt die Sichtprüfung
halbjährlich, gilt die
zweijährige Wechselfrist. |
| X9) |
Bei Lagerung auf Fahrzeugen |
| |
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Sollten die entsprechenden Gebrauchsanweisungen
der Hersteller hiervon abweichen und darüber
hinausgehende Anforderungen beinhalten, so sind diese verbindlich. |