Prüf- und Instandhaltungsintervalle von Atemschutzgeräten, Flaschen, Masken und CSA

X1) Nur durch autorisiertes Personal
X2) Ggf. begrenzte Lebensdauer beachten
X3) Veratmung des LA mit künstl. Lunge
X4) Nicht bei luftdicht verpackten Masken
X5) Nur Stichproben bei luftdicht verpackten Masken
X6) Zulassungsabhängig
X7) Nach Reparaturarbeiten Veratmung des LA mit künstl. Lunge
X8) Erfolgt die Sichtprüfung der Membran nach jedem Gebrauch, gilt die vierjährige Wechselfrist. Erfolgt die Sichtprüfung
halbjährlich, gilt die zweijährige Wechselfrist.
X9) Bei Lagerung auf Fahrzeugen
   
Sollten die entsprechenden Gebrauchsanweisungen der Hersteller hiervon abweichen und darüber
hinausgehende Anforderungen beinhalten, so sind diese verbindlich.

 

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