Grundüberholung Ihrer Lungenautomaten

Die Geräteträger müssen sich zu jeder Zeit auf die Funktionsfähigkeit ihrer persönlichen Schutzausrüstung verlassen können. Die BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ regelt den Gebrauch von Pressluftatmern und schreibt u. a. folgendes fest: „Die Lungenautomaten sind alle 6 Jahre einer Grundüberholung zu unterziehen.”

Daher bieten wir Ihnen die Überholung Ihrer Lungenautomaten gemäß BGR 190 und der benötigten Originalersatzteile zum Festpreis an!
Dadurch lassen sich die Kosten genau kalkulieren. In Verbindung mit einem Service-Vertrag haben Sie weiterhin den Vorteil, dass wir die benötigten Originalersatzteile gerätebezogen vorhalten und sich die Ausfallzeiten Ihrer Atemschutzgeräte auf ein Minimum reduzieren. Im Bedarfsfall stellen wir Ihnen auch gerne Leihgeräte aus unserem Gerätepool zur Verfügung.

Die Grundüberholung beinhaltet:

  • Verwendung von Originalersatzteilen
  • Austausch aller Verschleißteile
  • Lehren des Anschlussgewindes
  • Überprüfen des Anschlussstutzens
  • Überprüfen der Funktion und des Zustandes von Gehäuse und Deckel
  • Zustandsüberprüfung der Mitteldruckleitung
  • Reinigung und Desinfektion des Lungenautomaten
  • Überprüfen des Lungenautomaten gemäß entsprechender Prüfkarte
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

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