Service für Ihre Druckgasflaschen

Mit Einführung der Druckgeräterichtlinie (DGRL) 97/23/EG wurde das Inverkehrbringen von Druckgeräten aller Art mit Wirkung vom 29. Mai 2002 europaweit neu geregelt. Darunter fallen auch Flaschenkörper mit Ventilen, also Druckgasflaschen.

Parallel dazu wurde am 01. Januar 2003 die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft gesetzt, die den Betrieb von Druckgeräten neu regelt. Sie löst die Druckbehälterverordnung ab.

Aufgrund dieser neuen Rechtslage und den einschlägigen Herstellervorschriften bieten wir Ihnen nachstehende Dienstleistungen für Ihre Druckgasflaschen an:

  • Fülldienst für 200 und 300 bar Flaschen
  • Wiederkehrende Prüfungen (äußere und innere Prüfung sowie Festigkeits- und Gewichtsprüfung)
  • Farbkennzeichnung nach DIN EN 1089-3
  • Austausch von Flaschenventilen
  • Erstellung eines Prüfprotokolls

 

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